|
Die Mitglieder des Arbeitskreises Elektro-Biologie e.V. verpflichten sich, in Ausübung Ihrer elektrobiologischen Tätigkeit:
- ausschließlich physikalisch reproduzierbare Messmethoden anzuwenden,
- die vom Arbeitskreis erarbeiteten und nur dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Messmethoden anzuwenden,
- die vom Arbeitskreis festgelegten Richtwerte als verbindlich anzuerkennen,
- nur die vom Arbeitskreis empfohlenen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden, kalibrierten Messgeräte zu verwenden. Neu- und Weiterentwicklungen von Geräten nicht vor der Freigabe durch den Arbeitskreis zur Protokollierung einzusetzen,
- nach der Erstuntersuchung und nach Durchführung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen durch den Auftraggeber eine Nachmessung durchzuführen,
- Untersuchungsprotokolle zu erstellen, die der Normung des Arbeitskreises entsprechen und dem Auftraggeber eine Ausfertigung auszuhändigen,
- dem Arbeitskreis jeweils eine anonyme Kopie zur statistischen Auswertung (ohne Nennung des Kundennamens) der elektrobiologischen Untersuchung zur Verfügung zu stellen,
- die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Untersuchungsgebiete zu beachten,
- verantwortungsbewusst und nach dem Stand aktueller Messtechnik zu arbeiten und im Zweifelsfall den Rat des AEB einzuholen,
- Unterlagen, die dem Mitglied vom Arbeitskreis persönlich zur Verfügung gestellt wurden, Dritten (= Nicht-Mitgliedern) nicht zur Verfügung zu stellen und auch nicht zugänglich zu machen (Beachtung des Urheberrechts !),
- Veröffentlichungen, die sich auf den Arbeitskreis beziehen oder seinen Namen erwähnen, dem Vorstand vorher zur Genehmigung vorzulegen.
|