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Staatliche Grenzwerte - DIN-Norm - Richtwerte nach AEB

Was ist ein Grenzwert? Ein Grenzwert gibt einen maximal erlaubten Wert für eine Belastung oder einen Schadstoff (Noxe) - physikalischer oder chemischer Art – vor. Die Institution die diesen Wert festlegt (z.B. Staat, Interessenverbände) geht dabei davon aus, dass Menschen, andere Lebewesen und Sachen, die einer Belastung bis zu diesem maximal zulässigen Maß ausgesetzt sind, im allgemeinen keinen Schaden nehmen. Bei Überschreitung ist eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht mehr auszuschließen.

Bedeutet das, dass bei Unterschreitung eine Gefährdung der Gesundheit ausgeschlossen werden kann? - Nein - Grenzwerte stellen einen Kompromiss zwischen den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten dar. Die Grenzwerte berücksichtigen die Einflüsse und Reaktionen von Betroffenen im statistischen Mittel, nicht aber die mögliche Beeinträchtigung von Individuen, die anders und stärker reagieren als statistisch vorgesehen.

Deshalb kann von Grenzwerten nie ein sicherer Schutz ausgehen. Allein die Aussage zur Wissenschaftlichkeit ...nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ... macht deutlich, dass ein Wissenschaftler heute dies und morgen ungestraft das genaue Gegenteil vertreten kann. Er beruft sich einfach auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Grenzwerte berücksichtigen eigentlich immer nur eine Akutgefährdung. Aber selbst Akutgefährdungen können mit Grenzwerten nicht sicher vermieden werden. Ein Beispiel gibt uns die Geschichte der Röntgenstrahlung. Als Konrad Röntgen 1895 die X-Strahlen entdeckte, wusste er nichts von der Gefährlichkeit dieser Strahlung. Zwischen 1925 und 1996 wurden die Grenzwerte für Röntenstrahlung 9-mal, um das 160-fache gesenkt abgesenkt. Körperliches Wohlbefinden wird uns auch sicherlich in Zukunft nicht durch staatliche Grenzwerte garantiert werden!

Staatliche Grenzwerte für den niederfrequenten Bereich existierten bis zum Sommer 1996 nicht; in Ermangelung amtlicher Werte werden von Behörden und Gerichten die DIN-VDE-Normen herangezogen. Diese DIN-VDE-Normen sind aber im wesentlichen nach elektrotechnischen Erfordernissen ausgerichtet und dienen ausschließlich der Vermeidung von >Elektro-Unfällen<. Ein Schutz der Gesundheit in der Definition nach WHO kann von diesen Normen nicht erwartet werden. Die elektrotechnische Kommission ist auch von ihrer Zusammensetzung her nicht geeignet, biologische und medizinische Zusammenhänge zu erfassen. Zwei drittel der Kommissionsmitglieder stammen aus ingenieurtechnischen Bereichen und sind somit nicht in der Lage biologische Gegebenheiten gebührend zu bewerten.

Normen wie die VDE-DIN 0848, stellen in der Bundesrepublik für den Bürger einklagbares Recht dar. Der seit 1996 gültige Wert für das elektrische Wechselfeld [EWF] ist:

  • 20.000 V/m entsprechen S= 10 mA/m2.
  • Der gültige Wert für das magnetische Wechselfeld [MWF] ist:
  • 4.000 A/m oder 5 mT => S= 10 mA/m2.
  • Selbst der Verordnungsgeber hat erkannt, dass diese DIN-VDE-Normen überhöht sind und keinen sicheren Schutz für die Bevölkerung darstellen. Zum 1. 1. 1997 wurde mit der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz folgende - aus elektrobiologischer Sicht immer noch zu hohe - Grenzwerte eingeführt.

Grenzwerte für elektromagnetische Felder aus: Bay. Staatsministerium f. Landesentwicklung + Umweltfragen 1/97

NF- Bereich:

elektr. Feldstärke (kV/m)

magn. Flußdichte (µT)

162/3 Hz =>

10 kV/m

300 µT

50 Hz =>

5 kV/m

100 µT

HF-Bereich:

elektr. Feldstärke (V/m)

magn. Feldstärke (A/m)

10-400 MHz =>

27,5 V/m

0,073 A/m

400-2000 MHz =>

1,375 Öf

0.0037 Öf

2000-300000 MHz =>

61 V/m

0,16 A/m

Diese staatlichen Grenzwerte - EU-konform - sind weit davon entfernt, elektrobiologischen Anforderungen auch nur annähernd gerecht zu werden. Vor allem der Forderung nach belastungsfreien Schlafplätzen wird nicht Rechnung getragen. Aus elektrobiologischer Sicht ist es zwingend notwendig unterschiedliche Grenzwerte für den Arbeitsbereich, den Wohnbereich und speziell für Schlaf- und Kinderzimmer zu erlassen.

Welche Grenzwerte für bestimmte Arbeitsbereiche (z.B. Elektrolokführer, Arbeiter an Induktionsschmelzöfen) zu erlassen sind, muß arbeitsmedizinisch festgelegt werden und kann nicht aus Schlafplatzuntersuchungen abgeleitet werden. Mit Sicherheit kann aber gesagt werden, dass auch die zukünftigen, staatlichen Grenzwerte für einen effizienten Arbeitplatz- und Gesundheitsschutz zu hoch sind. Teilbereiche des Entwurfes lassen sogar höhere Grenzwerte zu als die gültige Fassung der VDE-DIN-Norm 0848.

Im Gegensatz zu Grenzwerten sind Richtwerte unverbindliche Empfehlungen, die für niemand bindend sind. Richtwerte orientieren sich nicht an einer möglichen Schädigung, sondern gehen vom kleinsten, anzunehmenden Risiko für die Gesundheit aus.

Richtwerte orientieren sich an Effekten, das heißt, wenn sich in vivo oder in vitro Auffälligkeiten einstellen, wird davon ausgegangen, daß diese Effekte auch biologische Relevanz besitzen und gesundheitliche Schäden auslösen können.

Dagegen werden Grenzwerte erst dann festgesetzt wenn medizinisch nachweislich Menschen an einer Belastung erkranken oder gestorben sind. Dann ist die Gefährlichkeit einer Noxe unwiderruflich belegt.

Die Vertreter von Grenzwerten und Richtwerten haben grundsätzlich eine andere Philosophie. Die Grenzwertvertreter sagen: Nichts ist für den Menschen schädlich solange es nicht wissenschaftlich bewiesen worden ist. Die Vertreter von Richtwerten sagen: Alles ist schädlich für den Menschen, solange nicht eindeutig die Unschädlichkeit bewiesen worden ist.

Der Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V. fordert aufgrund seiner Erfahrungen folgende Richtwerte für Schlafplätze und Ruhezonen:

Richtwerte für elektromagnetische Felder nach AEB

Statischer - Bereich:

Elektrostatische Feld

Magnetostatische Feld

500 V/m elektrost. Aufladung
Entladungszeitkonstante < 5 Minuten

max. 2000 nT Abweichung vom
Erdmagnetfeld

Niederfrequenter - Bereich:

 

elektr. Feldstärke (V/m)

magn. Flußdichte (nT)

5 Hz – 2 kHz =>

10 V/m
oder S= 50 nA/m
2

20 nT

HF-Bereich :

 

elektr. Feldstärke (V/m)

magn. Feldstärke (A/m)

1 MHz - 300 GHz

<0,3V/m

oder @ 1,0 µW/m2

Kommentar zu HF-Bereich: Bei den HF-Feldern kann man davon ausgehen, daß E-Feld und H-Feld über den Feldwellenwiderstand (377 Ohm) verknüpft sind. Die Leistungsdichte kann deshalb aus einer der beiden Feldkomponenten errechnet werden. Z.B. E=3V/m; daraus folgt Leistungsdichte P=(0,3V/m2/377 W = 0,00239 W/m2.

Diese angegebenen Richtwerte beruhen auf einer über 10-jährigen Erfahrung aus Schlafplatzuntersuchungen. Die vom AEB empfohlenen Werte garantieren einen belastungsfreien Wohn- und Schlafbereich. Selbst sensibilisierte Personen empfinden bei Einhaltung der Richtwerte mehrheitlich keine Befindlichkeitsstörungen mehr. Die Richtwerte nach AEB bedürfen noch einer Erklärung:

Da das Erdmagnetfeld zwischen den Polen und dem Äquator von 30 bis 60 µT variiert, besteht kein Anlass zu der Annahme, dass Abweichungen von mehr als 2 µT vom natürlichen Feld gesundheitlich bedenklich sein sollten, sofern es sich um ein homogenes Feld handelt. Da technische Felder (außer im Inneren der Feldspulen von Elektromagneten) praktisch immer inhomogen sind, bezieht sich der Richtwert von 2 µT ausschließlich auf inhomogene, technische Felder.

Man muss sich ferner vor Augen führen, dass die natürliche Feldstärke für niederfrequente Wechselfelder auf der Erde mit 1 - 2 pT (Pikotesla = 1 x 10-12T) angegeben wird. Im Gegensatz dazu beträgt die zivilisatorische Hintergrundbelastung in Ballungsgebieten schon 20 - 60 nT (Nanotesla), also eine vieltausenfach höhere Feldstärke.

Die Festschreibung der Grenzwerte dient ausschließlich den wirtschaftlichen Interessen unsere Industrie und nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz unserer Bevölkerung. Dies soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Ihr Computer am Arbeitsplatz oder zu Hause darf, wenn er den CE-Richtlinien der EG entspricht, lediglich ein Feld von 1 V/m im Raum erzeugen.

Der Grenzwert für D1- und D2-Sendeanlagen beträgt 42 V/m. Hersteller von Computerequipment müssen darauf achten, dass Sie keinem höheren Feld ausgesetzt sind. Wenn es aber um kommerzielle Sendeanlagen geht müssen Sie sich mit dem 42-fachen Wert bestrahlen lassen. Es gibt keine medizinischen oder biologischen Beweise, dass Strahlung von EDV- Geräten um das 42-fache weniger schädlich ist Mobilfunkstrahlung.

Daher kann festgestellt werden, daß der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten und Maschinen wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, als dem Schutz menschlichem Leben.

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